Hausordnung
Die gesetzliche Schulordnung und das Schulunterrichtsgesetz, 9. Abschnitt „Schulordnung“ regeln den Schulbetrieb an allen Schulen in Österreich.
Ergänzend dazu gilt für die Volksschule Mariatrost die folgende Hausordnung:
Unsere Schule soll eine Gemeinschaft sein, in der Pädagogen/innen und Schüler/innen sich gegenseitig unterstützen und aufeinander Rücksicht nehmen.
Wir begegnen uns freundlich und hilfsbereit und grüßen einander.
Wir sind pünktlich – spätestens um 07:55 - in den Klassen.
Alle Kinder betreten die Klassenräume mit Hausschuhen.
Wir verhalten uns im gesamten Schulhaus ruhig, rennen und lärmen nicht.
Konflikte lösen wir durch Gespräche, nicht mit Gewalt.
In der Schule halten wir Ordnung.
Wir behandeln die Einrichtungsgegenstände und die Schulsachen schonend.
Wir schützen alle Pflanzen auf unserer Schulwiese.
Die Schüler/innen dürfen das Schulgebäude während der Unterrichtszeit nicht ohne Erlaubnis verlassen.
Wir bringen keine Gegenstände mit, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören.
Alle trennen den Müll.
Wir halten die WC-Anlagen sauber.
Der Parkplatz im Hof darf nur von Berechtigten der Stadt Graz befahren werden.
Schoolfox ist die wichtigste Informationsquelle für die Eltern. Die Eltern sehen diese täglich an.
Die Frühaufsicht beginnt um 6:45 Uhr.
Um 7:45 Uhr wird für alle Schüler/innen das Schultor geöffnet.Elektronische Geräte (Handy, Smartwatch, Fotoapparat, …) bleiben am Schulgelände abgeschaltet in der Schultasche.
Bei Nichteinhalten der Regeln sind folgende Konsequenzen vorgesehen:
Ein Gespräch zwischen Pädagoge/in und Schüler/in findet statt.
Ein Gespräch mit Pädagoge/in und Erziehungsberechtigten findet statt, ggf. im Beisein der Schulleitung.
Vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen sind zu beseitigen, sofern dies zumutbar ist.
Schüler/innen können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn durch ihr Verhalten die eigene oder die Sicherheit anderer gefährdet wird.
Bei Nichteinhalten der Regeln zu elektronischen Geräten sind folgende Konsequenzen vorgesehen:
Das Gerät wird bis zum Ende des Schultages verwahrt und kann danach vom Kind abgeholt werden.
Im Wiederholungsfall kann das Gerät von Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden.